Umsetzung Pflegeinitiative: der Kanton darf nicht auf halbem Weg stehen bleiben
Es ist unerlässlich, dass der Kanton Zürich auf Mitte 2024 die Grundlagen zum Bezug der Bundesbeiträge zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege erarbeitet. Die entsprechende Projektplanung ist auf gutem Weg.
Nachdem Bildungsdirektorin Silvia Steiner sich in der Budgetdebatte noch weigerte, die entsprechenden kantonalen Beiträge in die Finanzplanung ab 2024 aufzunehmen, ist zudem erfreulich festzustellen, dass die finanziellen Mittel nun doch eingestellt werden.
Um die Arbeitsbedingungen und die Pflegequalität rasch zu verbessern sind jedoch noch weitere Massnahmen nötig. So fordert zum Beispiel die SP in einer Motion kantonale Ausbildungsbeiträge an Quereinsteigende in den Pflegeberuf, die über existenzsichernden Ausbildungsbeiträge gemäss Pflegeinitiative hinaus gehen.
Solche Massnahmen müssen auch vom Kanton mitfinanziert werden. Der Kanton kann die Verantwortung dafür nicht einfach an die Leistungserbringer abschieben. Insbesondere die in der Grundversorgung hauptverantwortlichen öffentlich-rechtlichen Spitäler und Kliniken sind darauf angewiesen, zusätzliche Massnahmen nicht allein tragen zu müssen.